Einkommensteuer - Immobilien

•     Einkunftserzielung bei Wohnungsvermietung
Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.
•     Eigenheimzulage beim Erwerb unter Ehegatten
Beim Erwerb unter Ehegatten ist eine Wohnung oder ein Anteil daran nicht zulagenbegünstigt.
•     Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
Aufgrund der übermäßigen Belastung durch die rasant steigenden Mineralölpreise wurde per Gesetz die Gewährung eines Heizkostenzuschusses verfügt.
•     Wohnungen mit Nutzungsbeschränkung
Für Wohnungen mit Nutzungsbeschränkungen können keine Eigenheimzulagen gewährt werden.
•     Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden
Aufwendungen zur Beseitigung von Mieterschäden vor einer Selbstnutzung der Wohnung sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
•     Eigenheimzulage: Ohne Einzug keine Förderung
Die Eigenheimzulage für Eigennutzung wird nur dann erteilt, wenn Sie bereits in die entsprechende Immobilie eingezogen sind.
•     Kauf und Finanzierung eines Gebäudes zwischen Angehörigen
Kauf und Finanzierung eines Gebäudes zwischen Angehörigen müssen dem Fremdvergleich standhalten.
•     Maklergebühren als abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten
Maklergebühren, die bei Vermittlungen bezüglich einer Immobilie angefallen sind, sind abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
•     Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzukennen ist, hängt davon ab, ob es einem Fremdvergleich standhält. Dazu gehört auch die Abrechnung von Nebenkosten.
•     Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb durch den Ehegatten
Beim Hinzuerwerb von Miteigentum durch den Ehegatten kann nur ein Anspruch auf einen anteiligen Fördergrundbetrag geltend gemacht werden.

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