Einkommensteuer - Immobilien

•     Einkünfteerzielungsabsicht bei erheblicher Fremdfinanzierung
Eine Einkünfteeerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung setzt zumindest bei erheblicher Fremdfinanzierung ein schlüssiges Finanzierungskonzept voraus.
•     Abwehrkosten als nachträgliche Anschaffungskosten
Kosten zur Beseitigung einer Anfechtung des Grundstücks- oder Immobilienkaufvertrags sind nachträgliche Anschaffungskosten, die ebenfalls abgeschrieben werden können.
•     Ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen
Die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen muss das Finanzamt nachweisen, wenn es unterstellt, dass diese um mehr als 25 % unterschritten werden.
•     Neues Anwendungsschreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
•     Umbau eines Großraumbüros
Die Aufteilung eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros ist sofort abiehbarer Erhaltungsaufwand.
•     Reduzierter Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung
Nach der teilweisen Veräußerung einer kreditfinanzierten Immobilie können die Zinsen nur noch anteilig zum verbleibenden Restanteil abgezogen werden.
•     Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig
Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
•     Darlehensverträge unter nahen Angehörigen
Laufzeit, Rückzahlbarkeit und gestellte Sicherheiten sind wesentliche Kriterien für einen Fremdvergleich.
•     Schuldzinsen in einem Cash-Pool nicht abziehbar
Der Umweg über einen Cash-Pool kostet den Steuerabzug für Schuldzinsen im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit oder sonstigen Einkünfteerzielung.
•     Reparaturkosten für einen Wasserschaden sind Erhaltungsaufwand
Die zur Beseitigung eines Wasserschadens angefallenen Kosten sind als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich abzugsfähig.

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