Einkommensteuer - Immobilien

•     Behelfsmäßige Eigennutzung verhindert Werbungskostenabzug
Auch die behelfsmäßige Eigennutzung einer Immobilie, die für den Fall der erfolgreichen Vermietung jederzeit sofort beendet werden könnte, verhindert den Werbungskostenabzug.
•     Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar die Maklerkosten für den Verkauf eines Hauses als Werbungskosten abziehbar sein.
•     Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung
Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.
•     Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz bringt viele Änderungen im Steuerrecht
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
•     Gewerblicher Grundstückshandel trotz angedrohter Versteigerung
Das Finanzamt darf selbst dann einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellen, wenn es durch die Androhung der Zwangsversteigerung selbst den Anlass für den Verkauf der Immobilie liefert.
•     Zweitwohnungsteuer für Gartenhütte
Selbst für eine Blockhütte im Garten kann unter Umständen Zweitwohnungsteuer anfallen.
•     Veruntreute Instandhaltungsrücklagen als Werbungskosten
Wenn der Hausverwalter die eingezahlte Instandhaltungsrücklage veruntreut, kann der Vermieter den Betrag als Werbungskosten ansetzen.
•     Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
•     Langjähriger Leerstand einer Wohnung
Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht.
•     Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten
Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage.

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