Einkommensteuer - Arbeitnehmer

•     Vereinfachung des Reisekostenrechts ab 2014
Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
•     Voller Werbungskostenabzug für die Ausbildung zur Pilotin
Die Pilotenausbildung ist in voller Höhe steuerlich als Werbungskosten abziehbar, wenn ihr eine andere Ausbildung vorausgeht, die keine besonderen Anforderungen erfüllen muss.
•     Abzug von Kinderbetreuungskosten trotz Barzahlung
Auch wenn Kinderbetreuungskosten für die steuerliche Berücksichtigung eigentlich unbar zu zahlen sind, lässt das Finanzgericht Niedersachsen eine Ausnahme für Minijobs zu.
•     Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung
Die Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung erfüllt keine der Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung, die das Steuerrecht für außerordentlich hohe Einkünfte innerhalb kurzer Zeit vorsieht.
•     Erleichterungen und Hilfen für Hochwasseropfer
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
•     Fahrtkosten eines Studenten
Die Fahrtkosten eines Studenten während eines Betriebspraktikums sind in voller Höhe abziehbar, weil der Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte ist.
•     Kostenbeteiligung für den Dienstwagen
Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärt, wie die Kostenbeteiligung eines Mitarbeiters für die Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich zu behandeln ist.
•     Bewertung von Sachbezügen
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen.
•     Doppelte Haushaltsführung von erwachsenen Kindern
Der Bundesfinanzhof hat den gemeinsamen Haushalt eines erwachsenen Kindes mit seinen Eltern als doppelte Haushaltsführung anerkannt.
•     Bundesfinanzhof hält 1%-Regelung für verfassungsgemäß
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß

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