Einkommensteuer - Arbeitnehmer

•     Zeitanteiliger Ansatz der 1 %-Regelung nicht möglich
Steht der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur eingeschränkt zur Verfügung, ist für die Privatnutzung trotzdem der volle Betrag nach der 1 %-Regelung anzusetzen.
•     Bundesrat will weitere Gesetzesänderungen
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
•     Zurechnung eines geleasten Pkw beim Arbeitnehmer
In bestimmten Fällen ist ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, womit keine 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Anwendung kommt.
•     Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
•     Selbst getragene Benzinkosten auch bei 1 %-Regelung abziehbar
Auch wer die 1 %-Regelung für seinen Dienstwagen nutzt, kann selbst getragene Benzinkosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehen, soweit sie nicht auf Wege entfallen, für die die Entfernungspauschale gelten würde.
•     Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
•     Mittelpunkt der Berufstätigkeit bezieht sich auf aktive Tätigkeiten
Bei der Prüfung, ob ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind nur die Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten zu berücksichtigen.
•     Gesetz zur Anhebung von Steuerfreibeträgen und Kindergeld
Für das Gesetz, mit dem das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben werden sollen, liegt jetzt der Entwurf vor.
•     Steuerbescheide vorläufig in Bezug auf Ausbildungskosten
Nach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs ans Bundesverfassungsgericht ergehen neue Steuerbescheide, in denen Ausbildungskosten nur beschränkt anerkannt werdem, nur noch vorläufig.
•     Günstige Regelung bei Betriebsveranstaltungen in Altfällen
Das Bundesfinanzministerium hat die beiden arbeitnehmerfreundlichen Urteile zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen jetzt veröffentlichen lassen, womit diese zumindest bis Ende 2014 anwendbar sind.

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