Selbständige und Unternehmer

•     Gewinnzuschlag für Rücklagen bei vorweggenommener Erbfolge
Für den Gewinnzuschlag für eine Rücklage haftet der neue Eigentümer des Betriebs.
•     Haftung eines GbR-Gesellschafters nach Konkurs des Mitgesellschafters
Als Gesellschafter einer GbR haften Sie für Steuerschulden der GbR unabhängig von einer abweichenden Innenvereinbarung.
•     GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen
Anteile eines Einzelunternehmers an der Kapitalgesellschaft, von der er seine Betriebsstätte gepachtet hat, sind notwendiges Betriebsvermögen.
•     Doppelte Haushaltsführung in eigener Eigentumswohnung
Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.
•     Jahressteuergesetz 2007: Änderungen bei Ertragssteuern und Verwaltungsvorschriften
Kurz vor dem Jahreswechsel kommt noch einmal eine Vielzahl von Änderungen bei den Ertragssteuern und steuerlichen Verwaltungsvorschriften mit dem Jahressteuergesetz 2007.
•     SEStE-Gesetz
Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) werden auch zentrale Teile des deutschen Unternehmenssteuerrechts geändert.
•     Details der geplanten Unternehmenssteuerreform 2008
Nach langem Hin und Her stehen nun eine ganze Reihe Details der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform fest.
•     Streichung von Steuervorteilen
Vor allem das Steueränderungsgesetz 2007 enthält eine ganze Latte an Kürzungen und Streichungen von Steuervorteilen, die die Steuerbelastung weiter steigen lassen.
•     Investitionszulagengesetz 2007
Ein Korrekturgesetz stopft die Förderlücke im Investitionszulagengesetz 2007.
•     Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Neben der Privatentnahme für die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs gemäß der 1 %-Regelung ist eine zusätzliche Privatentnahme für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsart nicht zulässig.

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