Selbständige und Unternehmer

•     Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen.
•     Passivierung einer Verbindlichkeit trotz Rangrücktritt
In bestimmten Fällen ist die Passivierung einer Verbindlichkeit trotz eines Rangrücktritts auf künftige Erträge möglich.
•     Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung
Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen.
•     Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage
Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.
•     Erklärung einer Betriebsaufgabe
Die Erklärung einer Betriebsaufgabe muss eindeutig sein und kann nicht rückwirkend abgegeben werden. Einen Betriebsentnahmegewinn in der Steuererklärung zu deklarieren, genügt daher nicht.
•     Buchführungspflicht von Fahrlehrern
Eine branchenspezifische Aufzeichnungspflicht gilt auch als steuerliche Aufzeichnungspflicht, wodurch sich die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen verlängern kann.
•     Wechsel zum Fahrtenbuch im laufenden Jahr nicht möglich
Der Bundesfinanzhof hat die Vorgabe der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein Wechsel zur Fahrtenbuchmethode im laufenden Jahr nicht möglich ist.
•     Mehrere Klagen gegen Bettensteuer abgewiesen
Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, dass die lokale Bettensteuer jeweils nicht gegen die Verfassung verstößt und damit rechtmäßig ist.
•     Neuer Anlauf für Steuervereinfachungsgesetz
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
•     Abfärbewirkung bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Um die Einstufung als Gewerbebetrieb zu vermeiden, müssen alle Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis eigenverantwortlich und leitend tätig sein.

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