Selbständige und Unternehmer

•     Details zu den Kassenvorschriften ab 2020
Das Bundesfinanzministerium hat Details zu den neuen Vorgaben für elektronische Kassen geregelt, die ab 2020 gelten.
•     Gnadenfrist bei strengeren Vorgaben für Kassen
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung gewährt aber eine Gnadenfrist bis Ende September 2020.
•     Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
•     Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte
Die Berechnung der Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte ist grundsätzlich betriebsbezogen durchzuführen.
•     Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine Stiftung
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.
•     Betriebsausgabenabzug bei Geschenken
Für bestimmte Sachzuwendungen gelten Ausnahmen von der Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Geschenke.
•     Übertragung einer Reinvestitionsrücklage erst nach Anschaffung
Erst nach der Anschaffung oder Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts darf eine gebildete Reinvestitionsrücklage auf einen anderen Betrieb des Unternehmers übertragen werden.
•     Zeitnahe Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
Auch bei einer automatischen Erfassung von Fahrzeiten und -strecken müssen die ebenfalls zwingenden Angaben zum Zweck der Fahrt zeitnah ergänzt werden.
•     Voraussetzung einer Rückstellung
Eine Rückstellung für Verpflichtungen, die nicht nur auf vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, sondern auch auf eigenbetrieblichen Interessen beruhen, ist unzulässig.
•     Große Koalition einigt sich auf teilweise Abschaffung des Soli
Die Große Koalition will ab 2021 den Solidaritätszuschlag abschaffen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

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