Selbständige und Unternehmer

•     Überbrückungs- und Neustarthilfe bis zum Jahresende verlängert
Mit Ausnahme der Restart-Prämie führt die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe unverändert bis zum Jahresende fort.
•     Aktive Rechnungsabgrenzung auch bei geringfügigen Beträgen
Auch für geringfügige Aufwendungen gibt es kein Wahlrecht zum Verzicht auf einen aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
•     Laufzeitbezogene Betrachtung einer Leasingsonderzahlung
In welcher Höhe eine Leasingsonderzahlung sofort in voller Höhe abziehbar ist, hängt vom betrieblichen Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags ab.
•     Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgaben aktualisiert und um neue Vorgaben ergänzt.
•     Anpassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2021
Aufgrund der verlängerten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für Sachentnahmen im zweiten Halbjahr 2021 angepasst.
•     Hinzurechnung bei Herstellung immaterieller Wirtschaftsgüter
Es ist verfassungskonform, dass Miet- und Pachtzinsen, die Teil der Herstellungskosten immaterieller Wirtschaftsgüter wären, der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen.
•     Überbrückungs- und Neustarthilfe bis September verlängert
Die Überbrückungs- und die Neustarthilfe werden mit weiteren Leistungen ausgestattet und bis September fortgeführt.
•     Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestartet
Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme kultureller Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen.
•     Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns
Gegenläufige Geschäfte, die einem Gesamtplan folgen, sind als Gestaltungsmissbrauch steuerlich nicht zu berücksichtigen.
•     Längere Investitionsfrist für den Investitionsabzugsbetrag geplant
Die Investitionsfrist für Investitionsabzugsbeträge aus den Jahren 2017 und 2018 wird voraussichtlich bis Ende 2022 verlängert.

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