Umsatzsteuer

•     Vorsteuerabzug für hauseigene Solaranlage
Ist eine Photovoltaikanlage so dimensioniert, dass regelmäßig überschüssiger Strom verzeugt wird, so erfolgt der Betrieb unternehmerisch und ein voller Vorsteuerabzug ist schon in der Investitionsphase möglich.
•     Rabattgewährung beim Neuwagenkauf
Die verdeckte Rabattgewährung durch überhöhte Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens wirkt sich nicht immer auf die Bemessungsgrundlage der Vermittlungsleistung aus.
•     Umsatzsteuerfreie Untervermittlung von Krediten
Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass die Untervermittlung von Krediten durch Finanzberater eine umsatzsteuerfreie Leistung ist.
•     Preisnachlässe durch Verkaufsagenten
Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsprechung was die teilweise Provisionsweiterleitung durch Verkaufsagenten an den Käufer betrifft.
•     Alternativnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung
Da die Nachweisanforderung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nur eine Sollvorschrift ist, kann der Nachweis auch auf anderem Weg als vorgesehen geführt werden.
•     Rückwirkende Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.
•     Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichem Transport
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Beförderung müssen buch- und belegmäßige Nachweise mit der UStIdNr. des Leistungsempfängers vorliegen.
•     Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.
•     Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.
•     Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten
Führt die abweichende Besteuerung eines Konkurrenten zu einem objektiven Wettbewerbsnachteil, dann haben Sie darüber einen Auskunftsanspruch.

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