Umsatzsteuer

•     Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
•     Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
•     Gefährdungshaftung bei Scheingutschriften
Ein Unternehmer, der zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, haftet für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer.
•     Hotelparkplatz ist voll umsatzsteuerpflichtig
Auch wenn das Hotel keine Parkgebühren für seine Parkplätze erhebt, sind die anteiligen kalkulatorischen Kosten für die Parkmöglichkeit mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.
•     Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in Arbeit
Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien.
•     Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen
In einem neuen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Umsatzsteuersatz auf die Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen.
•     Vertrauensschutz bei ungültig gewordener USt-Identnummer
Wenn die UStIdNr des Empfängers zwischen der Bestellung und der wenige Tage später erfolgten Lieferung ungültig wird, kann sich der Lieferant weiter auf die Umsatzsteuerbefreiung berufen.
•     Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu Rechnungsangaben
Der Bundesfinanzhof befragt den Europäischen Gerichtshof dazu, welche Adressangaben in einer Rechnung genau notwendig sind, um den Vorsteuerabzug beim Empfänger zu gewährleisten.
•     Umsatzsteuer bei der Vermietung von Flüchtlingsunterkünften
Welcher Umsatzsteuersatz bei der Vermietung von Immobilien als Flüchtlingsunterkunft zur Anwendung kommt, hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt detailliert erklärt.
•     Steuersatz auf Fotobücher
Fotobücher sind umsatzsteuerlich keine Bücher und unterliegen damit dem normalen Steuersatz von 19 %.

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