GmbH-Ratgeber

•     Steuerfreie Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung
In den meisten Fällen führt die Zahlung von steuerfreien Nacht-, Sonntags oder Feiertagszuschläge an einen Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
•     Rechtzeitige Registrierung für den Kirchensteuerabzug
Für den jährlichen Abruf des Kirchensteuerabzugsmerkmals müssen sich Kapitalgesellschaften rechtzeitig registrieren, könen den Abruf aber jetzt auch erstmals durch den Steuerberater vornehmen lassen.
•     Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen
Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.
•     Wohnraumüberlassung als verdeckte Gewinnausschüttung
Ob eine Wohnraumüberlassung zu einer ortsüblichen, aber nicht kostendeckenden Miete eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt.
•     Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften
Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
•     Neues Gesetz zur Bürokratieentlastung
Das neueste Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft an verschiedenen Stellen entlasten, unter anderem bei der Buchführungspflicht, verschiedenen Meldepflichten und einigen steuerrechtlichen Vorgaben.
•     Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht haben bekannt gegeben, über welche Verfahren sie in diesem Jahr entscheiden wollen.
•     Zeitpunkt der Verlustrealisierung kann nicht gewählt werden
Den Auflösungsverlust aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft kann ein Gesellschafter nur zu einem bestimmten Zeitpunkt geltend machen.
•     Nächstes Steueränderungsgesetz ist in Arbeit
Mit einem neuen Steueränderungsgesetz will die Bundesregierung vor allem verschiedenen Änderungswünschen der Länder Rechnung tragen, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
•     Vorsteuerabzug vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft
Der Gründer einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft kann auch dann den Vorsteuerabzug für Leistungen zur Gründung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, wenn es später nicht zur Gründung kommen sollte.

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