Personal, Arbeit und Soziales

•     Arbeitszeitmodelle für die Zukunft
Die gleitende Arbeitszeit ist in vielen Betrieben verbreitet, aber es gibt auch andere Arbeitszeitmodelle.
•     Unterschrift im Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.
•     Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe gilt, muss der Arbeitgeber trotzdem Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeiter nehmen.
•     Entscheidungshilfe bei der Teilzeitarbeit
Das Programm Netto-Klick hilft Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit.
•     13. Monatsgehalt nur für fleißige Mitarbeiter
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden.
•     Kosten für Arbeitskleidung
Die Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer.
•     Der zweite Lohn
Lohnzusatzkosten spielen eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der Kostenbelastung durch Lohnzahlungen.
•     Firmenwagen in der Mutterschutzfrist
Ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen auch währen der Mutterschutzfrist oder anderen Urlaubszeiten weiter nutzen.
•     Anrechnung der Berufsschule auf Ausbildungszeiten
Im wesentlichen gelten nur für minderjährige Azubis zusätzliche Freizeitregelungen, wenn Berufsschulunterricht stattfindet.
•     Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag
Werden wesentliche Arbeitsbedingungen nicht im Arbeitsvertrag festgehalten, dann kann das Problemen bei der Beweisführung zur Folge haben.

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