Personal, Arbeit und Soziales

•     Rückzahlung von Arbeitslohn
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
•     Arbeitgeber bezahlt Strafzettel
Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.
•     Waren- und Benzingutscheine für Mitarbeiter
Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.
•     Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten
Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.
•     Sozialversicherungsfreiheit für Schüler-Ferienjobs
Ferienjobs mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind unabhängig von der Lohnhöhe sozialversicherungsfrei.
•     Drei-Monats-Frist bei der Einsatzwechseltätigkeit
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
•     Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen
Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.
•     Navigationsgerät im Firmenwagen
Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.
•     Verkürzte Zahlungsfristen für Sozialabgaben
Die Verkürzung der Zahlungsfrist für die Sozialabgaben von der Mitte des Folgemonats auf das Ende des laufenden Monats ist jetzt beschlossene Sache.
•     Freibetrag für Abfindungszahlungen
Für eine Abfindung, die vor der Absenkung des Freibetrags vereinbart aber erst danach ausgezahlt wurde, gilt der niedriegere Steuerfreibetrag.

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