Personal, Arbeit und Soziales

•     Neue Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen
Das Bundesfinanzministerium passt seine Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen an die Gesetzesänderungen der letzten Monate an.
•     Keine Betriebsveranstaltung bei Beschränkung auf Führungskräfte
Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.
•     Abweichungen zwischen Fahrtenbuch und Routenplaner
Abweichungen zwischen Angaben im Fahrtenbuch und den Ergebnissen eines Routenplaners führen nicht automatisch zur Nichtigkeit des Fahrtenbuchs.
•     Entgeltfortzahlung umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge
Bei der Entgeltfortzahlung sind sämtliche Lohnbestandteile zu berücksichtigen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gezahlt werden.
•     Umwandlung irrtümlich gezahlter Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherungsbeiträge, die zunächst wegen einer irrtümlich angenommenen Versicherungspflicht gezahlt und später in freiwillige Beiträge umgewandelt werden, zählen erst im Jahr der Umwandlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
•     Zahlungen des Arbeitnehmers für Firmen-Pkw
Das Bundesfinanzministerium hat sich über Zahlungen des Arbeitnehmers für die laufenden Kosten eines Firmen-Pkws oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten geäußert.
•     Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Europäischen Gerichtshof meint, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften nicht gegen europäisches Recht verstößt.
•     Private Nutzung eines Werkstattwagens
Die 1 %-Regelung gilt nicht für ein Fahrzeug, das nur für den Transport von Gütern bestimmt ist.
•     Elektronischer Entgeltnachweis kommt voraussichtlich ab 2012
Inzwischen sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der elektronische Entgeltnachweis ab 2012 die papiergebundene Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzen kann.
•     Lohnabrechnung nach dem Konjunkturpaket II
Mit dem Konjunkturpaket II verpflichtet der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Korrektur der Lohnabrechnungen.

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