Personal, Arbeit und Soziales

•     Änderungswünsche zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats mit verschiedenen Änderungswünschen vor.
•     Haftpflichtmitversicherung angestellter Ärzte ist kein Arbeitslohn
Dass die Tätigkeit angestellter Klinikärzte in der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mitversichert ist, hält der Bundesfinanzhof nicht für steuerpflichtigen Arbeitslohn.
•     Abgrenzung zwischen Betriebs- und Werbeveranstaltung
Ob eine Veranstaltung ganz überwiegend im Interesse des Unternehmens liegt oder eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung ist, hängt entscheidend davon ab, ob daran weit überwiegend externe Gäste teilnehmen.
•     ELStAM-Vereinfachungsregelung bei verschiedenen Lohnarten
Das Bundesfinanzministerium hat die Vereinfachungsregelung für den Lohnsteuerabzug bei verschiedenen Lohnarten bis Ende 2016 verlängert.
•     Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
Eine Leasing-Sonderzahlung zu Vertragsbeginn ist auch dann nur zeitanteilig bei der Fahrtenbuchmethode zu berücksichtigen, wenn ab dem Folgejahr die 1 %-Regelung angewandt wird.
•     Sachbezugswerte für 2016
Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.
•     Beitragsbemessungsgrenzen 2016
Die gute Konjunktur und deutliche Lohnsteigerungen sorgen für eine spürbare Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2016.
•     Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel haben sich die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsreisen bei einigen Ländern geändert.
•     Änderungen für Unternehmer und Arbeitnehmer
Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.
•     Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.

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