Personal, Arbeit und Soziales

•     Höherer Mindestlohn ab 2019
Ab 2019 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde - eine Erhöhung um 35 Cent.
•     Vergütung von Reisezeiten bei Entsendung ins Ausland
Bei der Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland muss der Arbeitgeber die volle Reisezeit als Arbeitszeit vergüten.
•     Anpassung des steuerfreien Kaufkraftausgleichs
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.
•     Jahressteuergesetz 2018 auf der Zielgeraden
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
•     Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2019
Im kommenden Jahr steht vor allem im Osten eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und anderer Grenzwerte in der Sozialversicherung an.
•     Vorsteuerabzug aus Umzugskosten des Arbeitnehmers
Aus den vom Arbeitgeber übernommenen Kosten für einen rein betrieblich veranlassten Umzug des Arbeitnehmers ist der Vorsteuerabzug möglich.
•     Versandkosten bei Sachbezügen
Die Lieferung einer Sachleistung an die Hausanschrift des Arbeitnehmers ist ein zusätzlicher Sachbezug in Höhe der dafür anfallenden Versandkosten.
•     Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung ist steuerfrei
Ein vom Arbeitgeber organisierter Shuttletransfer zur Betriebsveranstaltung zählt nicht als geldwerter Vorteil für die 110 Euro-Grenze.
•     Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf voraussichtlich 9,35 Euro
Zum 1. Januar 2019 wird der gesetzliche Mindestlohn wieder angehoben auf dann voraussichtlich 9,19 Euro pro Stunde.
•     Jahressteuergesetz 2018 bekommt neuen Namen
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.

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