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Steuerliche Förderung des Investivlohns

Ab 2009 sollen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steuerlich besser gefördert werden.

Über den Investivlohn, die Vergütung der Mitarbeiter durch Beteiligung am Unternehmen ist in den vergangenen Jahren mehrfach geredet worden. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf zu dessen steuerlicher Förderung ab 2009 vor. Der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, soll von 18 auf 20 Prozent steigen. Die relevanten Einkommensgrenzen werden von 17.900 (35.800 Euro für Zusammenveranlagte Ehegatten) auf 20.000 bzw. 40.000 Euro erhöht.

Außerdem soll der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 135 auf 360 Euro steigen. Mitarbeiterbeteiligungsfonds werden genauso wie direkte Anlagen im eigenen Unternehmen gefördert. Es gilt dabei das Prinzip der Freiwilligkeit: Die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und nicht aus einer Entgeltumwandlung gewährt werden. Außerdem muss die Mitarbeiterkapitalbeteiligung allen Beschäftigten des Unternehmens offen stehen.


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