Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Individuelle Abschreibung von Vertreterrechten

Die von einem Vorgänger übernommenen Vertreterrechte sind als immaterielle Wirtschaftsgüter nach den individuellen Umständen abzuschreiben.

Übernimmt ein Handelsvertreter von seinem Vorgänger dessen Vertreterrechte gegen eine Einstandszahlung, liegt eine Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern vor. Deren Nutzungsdauer, welche für die Höhe der jährlichen AfA entscheidend ist, ergibt sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nach den individuellen Umständen des Einzelfalls. Die Bundesrichter sahen darin anders als das Finanzamt kein geschäftswertähnliches Wirtschaftsgut, und damit gilt auch keine generelle Regelnutzungsdauer von 15 Jahren. Vielmehr ist die zu erwartende Nutzungsdauer zu schätzen und der Abschreibung zu Grunde zu legen, ohne dass dabei verallgemeinerungsfähige Rahmenwerte möglich sind.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!