Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Aufteilung von Reisekosten

Reisekosten können auch in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden.

Für sogenannte gemischte Aufwendungen, also für solche Aufwendungen, die sowohl privat als beruflich veranlasst sind, besteht nach der Rechtsprechung ein Aufteilungsverbot. Eine Ausnahme wird für Reisekosten zugelassen. Hier ist eine Aufteilung der Kosten nach einem privaten und einem beruflichen Anteil möglich. Schließt sich aber an eine Geschäftsreise ein Urlaub an, so sind die An- und Rückreisekosten steuerlich nicht abzugsfähig.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!