Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien

Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.

Für die Festlegung von Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Wert von nicht notierten Stammaktien aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abzuleiten. Umgekehrt gilt die selbe Verfahrensweise. Die Festlegung pauschaler Zu- oder Abschläge aufgrund durchschnittlicher Wertabweichungen der Gesamtheit der börsennotierten Stamm- und Vorzugsaktien ist ausgeschlossen. Ob es hingegen möglich sein soll, einen differenzierten Wert aus den Daten von Börsenprospekten der Aktiengesellschaften abzuleiten, wird derzeit noch geprüft.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!