Kürzungen beim BetriebsausgabenabzugZur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.Zwar wird der Tarif für die Einkommensteuer ab 2004 spürbar gesenkt, die Politik denkt bei der Gegenfinanzierung allerdings weniger an Ausgabenkürzung, sondern eher an die Ausdehnung der Steuerpflicht. Daher sind ab diesem Jahr Bewirtungsaufwendungen nur noch zu 70 % statt bisher 80 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Auch betrieblich veranlasste Geschenkaufwendungen sind nur noch bis zu einer Höhe von 35 Euro statt 40 Euro als Betriebsausgaben abzugsfähig.
zurück Inhaltsübersicht
Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Sprechstunden nach Vereinbarung!
|