Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns

Gegenläufige Geschäfte, die einem Gesamtplan folgen, sind als Gestaltungsmissbrauch steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Gegenläufige Beteiligungs- und Darlehensgeschäfte innerhalb eines Konzerns, die nur dazu dienen, einen steuerlichen Verlust zu kreieren, um die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen zu umgehen, und die sich in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis ausgleichen, sieht das Hessische Finanzgericht als Gestaltungsmissbrauch an. Das wirtschaftliche Nullsummenspiel ist für das Gericht ein eindeutiger Beleg, dass die Geschäfte allein aus steuerlichen Gründen abgeschlossen wurden.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!