Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines FirmenwagensBeim Verkauf eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen gibt es beim Veräußerungsgewinn keine steuermindernde Kompensation für den privaten Nutzungsanteil, der bereits versteuert wurde.Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, aber teilweise privat genutztes Fahrzeug verkauft, ist der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Verkaufspreis als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen. Dass die vorgenommene Abschreibung für das Fahrzeug infolge der Besteuerung der Privatnutzung wirtschaftlich betrachtet teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Verkaufspreises bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine anschließende gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden Abschreibung.
zurück Inhaltsübersicht
Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Sprechstunden nach Vereinbarung!
|