Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine Stiftung

Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.

Thesaurierte Gewinne werden bei der Einkommensteuer auf Antrag mit einem günstigeren Steuersatz besteuert. Allerdings erfolgt im Fall der Betriebsaufgabe, Umwandlung oder in bestimmten anderen Fällen eine Nachversteuerung der begünstigten Gewinne. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch klargestellt, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung entgegen der Auffassung des Fiskus kein Tatbestand ist, der eine Nachversteuerung auslöst.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!