Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Verkauf eines überwiegend privat genutzten Firmenwagens

Auch der Verkauf eines überwiegend privat genutzten Firmenwagens führt in vollem Umfang zu Betriebseinnahmen.

Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 10 % betrieblich genutzt werden, kann der Unternehmer dem Betriebsvermögen zuordnen und Abschreibung sowie Vorsteuerabzug geltend machen. Der Verkauf von gewillkürtem Betriebsvermögen führt dann allerdings auch in vollem Umfang zu Betriebseinnahmen. Das gilt auch für einen vom Betriebsinhaber weit überwiegend privat genutzten Firmenwagen, für den aufgrund der Privatnutzung der Großteil der Abschreibungsbeträge nicht steuerlich abziehbar ist. Das Sächsische Finanzgericht sieht auch in so einem Fall in den beim Verkauf aufgedeckten stillen Reserven in voller Höhe Betriebseinnahmen. Der Bundesfinanzhof hat jedoch auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zugelassen, sodass sich in vergleichbaren Fällen ein Einspruch lohnen kann.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!