Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.

Die Finanzverwaltung hat ihre Vorgaben für die vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags überarbeitet. Der Messbetrag wird nun in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr vorläufig festgesetzt. Bei Hinzurechnungen erfolgt die Festsetzung dagegen weiter vorläufig. Neben Zinsen, Mieten und Pachten werden nun auch Hinzurechnungen für Lizenz- und Konzessionszahlungen erfasst. Die Vorgaben gelten für neu ergehende Bescheide für die Jahre ab 2008.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!