Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Haftpflichtmitversicherung angestellter Ärzte ist kein Arbeitslohn

Dass die Tätigkeit angestellter Klinikärzte in der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses mitversichert ist, hält der Bundesfinanzhof nicht für steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, weil die Mitversicherung keine Gegenleistung für die Beschäftigung ist. Da sich die Mitversicherung aus dem Gesetz ergibt, sieht der Bundesfinanzhof den Vorteil, keine eigene Versicherung abschließen zu müssen, als bloße Reflexwirkungen der eigenbetrieblichen Betätigung des Krankenhauses.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!