Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage

Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.

Wechselrichter wandeln den von Photovoltaik-Anlagen erzeugten Gleichstrom in allgemein nutz- und einspeisbaren Wechselstrom um. Bei größeren Solaranlagen kann der für deren Betrieb notwendige Strom durchaus ins Gewicht fallen. Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter aber keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, sondern Einrichtungen zur Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz. Der dort verbrauchte Strom fällt daher nicht unter die Stromsteuerbefreiung.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!