Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Bettensteuer ist verfassungsgemäß

Wieder einmal ist die Klage gegen eine Bettensteuer ohne Erfolg geblieben - in diesem Fall in Hamburg.

Wie viele andere Städte hat auch Hamburg eine Bettensteuer eingeführt, die dort als Kultur- und Tourismustaxe bezeichnet wird. Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Hotelbetreibers hat das Finanzgericht Hamburg aber abgewiesen, weil es die Bettensteuer nicht für verfassungsrechtlich fragwürdig hält.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!