Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Fahrtkosten eines Studenten

Die Fahrtkosten eines Studenten während eines Betriebspraktikums sind in voller Höhe abziehbar, weil der Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte ist.

Ein Student, der den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule ableistet, hat deswegen trotzdem nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte in dem Betrieb. In der Folge sind die Fahrtkosten zum Betrieb nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dem Urteil bleibt der Bundesfinanzhof seiner neuen Rechtsprechung zu Fahrtkosten für die Berufsausbildung treu.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!