Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Jägerprüfung nicht abziehbar

Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.

Zwei Jäger wollten die Kosten für ihre Jägerprüfung steuerlich geltend machen. Beide sind mit dieser Absicht nun beim Bundesfinanzhof gescheitert. Der meint, die Kosten können nur dann zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen, wenn sie dazu dienen, eine Erwerbsgrundlage zu schaffen oder zu erhalten. Hier würde aber in erster Linie ein Hobby und damit ein privater Zweck verfolgt.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!