Qualifikation eines ArbeitszimmersEin Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.Ein Raum, in dem umfangreiche Fachliteratur gelagert wird, ist allein deshalb noch nicht als Arbeitszimmer anzuerkennen. Vielmehr ist notwendig, dass noch weitere Indizien für die Nutzung als Arbeitszimmer sprechen. Solche Indizien liegen vor, wenn die sonstige Ausstattung des Raums mit einem PC, Software, Drucker und sonstigen berufstypischen Arbeitsmaterialien die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erlaubt.
zurück Inhaltsübersicht
Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Sprechstunden nach Vereinbarung!
|