Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung

Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass zumindest Großbetriebe berechtigt sind, auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung zu bilden. Da mittlerweile die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist, können andere Unternehmen in einem ähnlichen Fall nun das Ruhen eines Einspruchsverfahrens erreichen.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!