Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Betriebsschließung wegen erheblicher Steuerschulden

Die Gewerbeaufsicht darf auf Anregung des Finanzamts die Betriebsschließung veranlassen, wenn erhebliche Steuerschulden bestehen.

Hat ein Gewerbetreibender erhebliche Steuerschulden, ist er nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Koblenz als gewerberechtlich unzuverlässig anzusehen. Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit setzt weder Verschulden noch charakterliche Mängel voraus. Das Gericht gab damit der Gewerbeaufsicht recht, die auf Anregung des Finanzamts die Schließung des Betriebs und die Einstellung der Gewerbetätigkeit eines Maklers verfügt hatte. Der Kläger hatte rund 83.000 Euro Steuerschulden, deren Tilgung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!