Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Befristete Entsendung von Arbeitnehmern

Der Abzug von Werbungkosten oder deren Erstattung durch den Arbeitgeber eines an ein verbundenes Unternehmen entstandten Arbeitnehmers hängt davon ab, ob ein eigenständiger Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen besteht.

Entsendet ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zeitlich befristet an ein verbundenes Unternehmen, kommt es auf Details an: Ruht das bisherige Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer schließt mit dem neuen Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag, gilt der neue Betrieb von Anfang an als regelmäßige Arbeitsstätte. Aufwendungen des Arbeitnehmers können dann nur im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden. Kommt dagegen kein separater Arbeitsvertrag zustande, ist das verbundene Unternehmen auch keine regelmäßige Arbeitsstätte. Für Unterbringungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen gelten dann die Grundsätze der Auswärtstätigkeit.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!