Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Leasingsonderzahlung ist durch Entfernungspauschale abgegolten

Sowohl die Entfernungspauschale als auch die Kilometerpauschale decken jeweils eine anteilige Leasingsonderzahlung mit ab.

Der Werbungskostenabzug für eine Leasingsonderzahlung ist nur in den seltensten Fällen möglich. Für den Bundesfinanzhof ist offensichtlich, dass die Entfernungspauschale auch den auf die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der Sonderzahlung abdeckt. Damit bliebe nur noch ein anteiliger Abzug für die Nutzung während einer Auswärtstätigkeit. Hier kommt es auf die Abrechnung der Kosten gegenüber dem Arbeitgeber an: Erfolgt sie, wie meist üblich, mit der Kilometerpauschale, deckt auch hier die Pauschale die anteilige Leasingsonderzahlung ab. Nur bei einer Abrechnung der Kfz-Kosten in tatsächlicher Höhe will der Bundesfinanzhof einen anteiligen Abzug zulassen.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!