Home der Berater die Kanzlei die Themen E-Mail  Aktuelles Impressum 


Aktuelle Informationen

 

Freiberufler im EDV-Bereich

Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt.

Immer wieder muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob EDV-Spezialisten nun einen ingenieurähnlichen freien Beruf ausüben oder lediglich eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegen würde. Die Richter entscheiden dabei immer häufiger zugunsten der IT-Fachkräfte. Vor allem Autodidakten haben mittlerweile ebenfalls eine Chance auf den Status als Freiberufler. Einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf üben nach den neuesten Entscheidungen unter anderem aus

  • ein als Systemadministrator tätiger Diplom-Ingenieur für technische Informatik, und

  • ein Autodidakt, der über die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Diplom-Informatikers verfügt und Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut, oder der als Leiter von IT-Projekten arbeitet.


 zurück  Inhaltsübersicht

Für Fragen zu unseren aktuellen Artikeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Dipl.-Kfm. Jürgen Schuster
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Angerstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel. (0 88 21) 31 35
Fax (0 88 21) 5 84 09
E-Mail: j.schuster@steuerkanzlei-schuster.de

Kernarbeitszeiten:
Mo. - Do. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Sprechstunden nach Vereinbarung!