Lohnsteuerfragen zu E-Bikes und Fahrradleasing

Die Finanzverwaltung hat erklärt, was bei der Überlassung von Fahrrädern und Elektrorädern an Arbeitnehmer zu beachten ist, insbesondere beim Leasing und Laden von E-Bikes im Betrieb.

Autos sind bei Weitem nicht das einzige Verkehrsmittel, zu dessen steuerlicher Handhabung es Vorgaben vom Fiskus gibt. Auch zu Dienstfahrrädern hat sich die Finanzverwaltung schon mehrfach geäußert. Das Bundesfinanzministerium und das Bayerische Landesamt für Steuern haben sich zuletzt insbesondere mit der Überlassung von geleasten Rädern - seien es konventionelle Fahrräder oder E-Bikes - an Arbeitnehmern und mit dem Aufladen von Elektro-Fahrrädern im Betrieb des Arbeitgebers befasst.



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