Selbständige und Unternehmer

Name als wesentliche Betriebsgrundlage
Wird der Name nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft, sondern nur an den Käufer lizensiert, ist der Erlös aus der Veräußerung des Betriebs nicht steuerbegünstigt.
Künstlersozialabgabe sinkt 2018 erneut auf dann 4,2 %
Mehreinnahmen bei der Künstlersozialkasse führen dazu, dass die Künstlersozialabgabe 2018 auf 4,2 % sinkt - ein Rückgang um insgesamt 1,0 % innerhalb von zwei Jahren.
Prämien an Ärzte im Rahmen einer integrierten Versorgung
Prämien, die Ärzte im Rahmen einer integrierten Versorgung (jetzt "besondere Versorgung") erhalten, sind Teil der umsatzsteuerfreien Vergütung einer Heilbehandlung.
Personenbezogener Höchstbetrag bei mehreren Arbeitszimmern
Auch bei mehr als einem Wohnsitz mit je einem häuslichem Arbeitszimmer können für das Arbeitszimmer maximal 1.250 Euro an Ausgaben pro Jahr geltend gemacht werden.
GWG-Abschreibung per Investitionsabzugsbetrag
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können auch Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.
Checkliste »Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)«
Diese Checkliste erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut gilt und als solches abgeschrieben werden kann.
Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten
Ab 2018 gelten höhere Grenzbeträge für die Sammelposten- oder Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner
Der Steuervorteil für betrieblich veranlassten Zuwendungen an Geschäftspartner kann nicht immer durch eine Pauschalbesteuerung abgegolten werden.
Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-Ehegatten
Ein Steuerzahler kann die AfA aus der betrieblichen Nutzung einer Immobilie, die seinem Ehegatten gehört, nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er auch die Anschaffungskosten der Immobilie getragen hat.
Abzugsverbot für Pauschalsteuer auf Geschenke
Die Übernahme der Pauschalsteuer für Zuwendungen an Geschäftspartner ist ebenfalls ein Geschenk und damit nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn dadurch der Betrag von 35 Euro pro Empfänger und Jahr überschritten wird.

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