Ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei

Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.

Stationäre Hospizleistungen sind in ihrer Gesamtheit umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für ambulante Hospizleistungen, wenn sie von Krankenschwestern oder vergleichbarem medizinischen Fachpersonal erbracht werden. Angesichts der Vergleichbarkeit sind die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ebenfalls steuerfrei, wenn sie unter der fachlichen Verantwortung von Ärzten, Krankenschwestern oder anderen vergleichbar qualifizierten medizinischen Fachkräften erbracht werden.



Übersicht - Eine Seite zurück
   
Steuerberatung
Steuerkanzlei
   
 
 
Bewältige eine Schwierigkeit und du hältst hundert andere von dir fern!

Konfuzius