Geplante Änderungen bei der Mehrwertsteuer

Die EU-Kommission arbeitet an einer Überarbeitung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems und hat den Mitgliedsstaaten ihre Änderungsvorschläge vorgelegt.

Die Umsatzsteuer gehört zweifellos zu den fallenreichsten und komplexesten Teilen des Steuerrechts. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Umsatzsteuerrecht im Wesentlichen von der EU über Richtlinien geregelt wird, die dann jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuerrichtlinien nun an vielen Stellen überarbeiten, um insbesondere die Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU zu verbessern.

Zu den Vorschlägen der Kommission müssen die Mitgliedsstaaten nun Stellung nehmen, bevor die Änderungen auf EU-Ebene finalisiert werden. Danach steht noch die Umsetzung in deutsches Recht an. All das braucht seine Zeit, weshalb die ersten Änderungen frühestens 2018 in Kraft treten können. Für die meisten Änderungen ist eine Umsetzung bis 2021 vorgesehen. Die hier zusammengefassten Vorschläge der EU sind noch nicht endgültig, aber der Überblick zusammen mit der vom Bundesrat vertretene Meinung zu den einzelnen Änderungen gibt einen guten Eindruck, welche Änderungen im Umsatzsteuerrecht in den nächsten Jahren zu erwarten sind.



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