Änderungen für Selbstständige und Unternehmer

Für Selbständige und Unternehmer hat der Jahreswechsel diesmal vergleichsweise wenige, aber dafür bedeutsame Änderungen mit sich gebracht.

Jeder Jahreswechsel bringt unweigerlich Änderungen im Steuerrecht. Manchmal schafft es die Politik, diese in einem oder zwei großen Änderungsgesetzen zusammenzufassen. Dieses Jahr verteilen sich die Änderungen dagegen auf viele Änderungsgesetze, die zum Großteil im Lauf des Jahres 2016 beschlossen wurden. Einige Änderungen sind auch schon älter und treten erst jetzt in Kraft oder sind - wie im Fall des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes - noch gar nicht endgültig verabschiedet.

Damit Sie den Überblick behalten, sind hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst, die zum 1. Januar 2017 wirksam geworden sind. Neben den hier aufgeführten Änderungen enthält das erst Mitte Dezember 2016 verabschiedete "Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen" noch viele weitere Neuregelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte und bestimmte Spezialfälle, die ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind.

Das sind jedoch noch nicht alle Neuregelungen, die zum Jahreswechsel zu beachten sind. Die Änderungen durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz sollten eigentlich schon im letzten Jahr verabschiedet werden, aber eine Debatte über die ursprünglich enthaltene und dann wieder gestrichene Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer hat das Gesetzgebungsverfahren verzögert. Auch über die Höhe der Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird noch diskutiert sowie über die mögliche Einführung weiterer Erleichterungen, insbesondere eine Erhöhung der GWG-Grenze. Das Gesetz soll nach der Verabschiedung dann rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bis es soweit ist, gibt es daher keine Garantie, dass alle folgenden Änderungen tatsächlich unverändert kommen.


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