Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Damit die Buchführung vom Finanzamt akzeptiert wird, müssen Unternehmen beim Einsatz von Registrierkassen und ähnlichen Geräten verschiedene Pflichten beachten. Die Gnadenfrist für nicht aufrüstbare Altgeräte läuft zum Jahresende aus.

Unternehmen mit Bargeldeinnahmen nutzen in der Regel Registrierkassen, PC-Kassensysteme, Taxameter etc. Diese Geräte sind Teil der Buchführung und unterliegen damit denselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie die Buchführungssysteme selbst. Der Einsatz solcher Geräte hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Insbesondere läuft in wenigen Wochen die Übergangsregelung der Finanzverwaltung für nicht aufrüstbare Altsysteme aus. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat das als Anlass genommen, über die Pflichten beim Einsatz von Kassensystemen zu informieren.


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