Aktueller Stand der Erbschaftsteuerreform

Der Erbschaftsteuer-Kompromiss der Regierungskoalition ist vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen worden.

Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt, sie kommt nicht… Das politische Tauziehen um die Erbschaftsteuerreform erinnert immer mehr an das Gänseblümchen-Orakel. Nach langem Streit hatte sich die Regierungskoalition im Juni noch kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist auf ein Reformpaket geeinigt. Dieses wurde vom Bundestag auch prompt verabschiedet, doch der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause stattdessen an dem Gesetz erhebliche Kritik geäußert und es an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

In seinem Beschluss kritisiert der Bundesrat fast alle im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Begünstigung von Betriebsvermögen. Eine Prognose, welche Änderungen noch im Lauf des Vermittlungsverfahrens erfolgen werden, ist daher kaum möglich. Fast sicher ist nur, dass das neue Recht - wie es auch immer aussehen wird - rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 in Kraft treten wird. Dieser Zeitpunkt deckt sich mit dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist und steht schon jetzt im Gesetzentwurf. Bis zum Abschluss des Vermittlungsverfahrens sind somit keine zuverlässigen Aussagen über die Steuerbelastung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge mehr möglich.

Eine schnelle Klärung ist schon aufgrund der parlamentarischen Sommerpause eher unwahrscheinlich, auch wenn sich der Bundesfinanzminister deutlich für einen möglichst schnellen Beginn der Verhandlungen noch während der Sommerpause ausgesprochen hat. Zusätzlicher Druck kommt vom Bundesverfassungsgericht, das sich nach dem Scheitern einer rechtzeitigen Änderung in einem Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat gewandt hat. Darin kündigt das Gericht an, sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen zu wollen.

Bisher hat das Gericht die Regelungen im Gesetz nur für verfassungswidrig erklärt, das alte Recht gilt aber mangels Neuregelung unverändert fort. Im September könnte das Gericht zusätzlich eine Vollstreckungsanordnung erlassen, in der die bisherigen Regelungen für nichtig erklärt werden. In diesem Fall gäbe es dann gar keine Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen mehr, bis sich der Gesetzgeber auf eine Neuregelung geeinigt hat. Alternativ kann das Gericht auch selbst eine Übergangsregelung treffen.

Ob es aber wirklich so weit kommt, muss sich zeigen, denn als der Gesetzgeber vor einigen Jahren schon einmal eine Frist des Bundesverfassungsgerichts verstreichen ließ, genügte der Brief aus Karlsruhe, um die Parlamente zu einer prompten Gesetzesänderung zu motivieren. Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen, die Grundlage des Vermittlungsverfahrens sein werden, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst, damit Sie sich einen Eindruck vom aktuellen Stand der geplanten Begünstigungsregelungen für Betriebsvermögen machen können.


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