Corona-Krise: Telefonische Krankschreibungen über 14 Tage zunächst bis Juni

Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) weist darauf hin, dass Ärzte ihre Patienten ab sofort bis zu 14 Tage telefonisch krankschreiben dürfen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt, auch wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben. So soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden. Das gilt auch bei der Erkrankung eines Kindes. Die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist vorerst bis zum 23. Juni befristet.


Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf