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 | Bisher werden Vermächtnisse an Wohltätigkeitsorganisationen, die ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Land haben, oft mit Erbschaftsteuer belastet. Steuerfrei sind die Organisationen nur dann, wenn ihr Staat ähnliche Steuerbefreiungen für deutsche Organisationen gewährt.  Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung und eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs und hat daher Deutschland aufgefordert, die entsprechende Vorschrift zu ändern. | 
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