In einem neuen Schreiben ergänzt das Bundesfinanzministerium die Regelungen zum steuerlichen Abzug der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. weiter
Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können. weiter
Kosten für eine Sonderdiät können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn hierdurch eine medikamentöse Behandlung ersetzt werden kann. weiter