Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Befreiung von E-Autos von der Kfz-Steuer wird bis 2035 verlängert und gilt dann für alle Fahrzeuge, die bis zum Jahr 2030 neu zugelassen werden. Ein neues Förderprogramm für E-Autos ist ebenfalls in Planung. weiter
Dank positiver Konjunkturaussichten darf sich der Fiskus in den kommenden Jahren über steigende Steuereinnahmen freuen. weiter
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht. weiter
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen. weiter
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug. weiter
In einem Pilotprojekt testet die Hessische Finanzverwaltung ein Verfahren, bei dem das Finanzamt den Steuerzahlern die Erstellung der Steuererklärung abnimmt. weiter
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