Erbschaft und Schenkung

Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist. weiter
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig. weiter
Weil sie zum Todeszeitpunkt noch nicht entstanden ist, kann die Einkommensteuer des Erblassers für das Todesjahr nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. weiter
Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug. weiter
Weder eine Rechtsformumwandlung oder Verschmelzung noch ein Anteilstausch verletzen den Gedanken der Behaltensfristregelung und sind damit unschädlich für die Erbschaftsteuervergünstigung. weiter
Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen. weiter
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